September, 2011

Zuschuss zu den Unterkunftskosten für auszubildende „Nestflüchter“?

Grundsätzlich gilt, dass Schule, Studium oder Ausbildung nicht über das SGB II gefördert werden. Eine Ausnahme bildet die Regelung des § 22 Abs.7 SGB II. Danach können BAföG-/BAB-/Ausbildungsgeldbezieher einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten.

Das SGB VII enthält keine generelle Höchstgrenze von 78 Wochen für den Bezug von Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversi

Wer infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, erhält unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von der gesetzlichen Unfallversicherung Verletztengeld.