Grundsätzlich gilt, dass Schule, Studium oder Ausbildung nicht über das SGB II gefördert werden. Eine Ausnahme bildet die Regelung des § 22 Abs.7 SGB II. Danach können BAföG-/BAB-/Ausbildungsgeldbezieher einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten.