Das Sozialrecht

Das Sozialrecht im Sinne der deutschen Rechtsordnung umfasst verschiedene Bereiche des Rechts.
Dabei unterscheidet man zwischen dem materiellen Sozialrecht, das sich in Sozialversicherung, Soziale Entschädigung sowie Soziale Förderung und Hilfe teilt und dem formellen Sozialrecht.
Was gehört zum Sozialrecht ?
Wichtige Bereiche des Sozialrechtes sind:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung
- Grundsicherung und Sozialhilfe
- Schwerbehindertenrecht/Rehabilitation
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Ausbildungsförderung
- Elterngeld, Kindergeld
- Wohngeld
- Kriegsopferfürsorge
- Opferentschädigung
Informationen zum Klageverfahren im Sozialrecht
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Gebührentatbestände im Sozialrecht
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