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Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug – und dann ??

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit längstens für 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren) Krankengeld. Die Beendigung der Krankengeldzahlung nach 78 Wochen wird als "Aussteuerung" bezeichnet.

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