Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten um die Zuerkennung des Merkzeichens aG. Dieses hat für die betroffenen behinderten Menschen große praktische Relevanz. Wer das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis stehen hat, kann Behindertenparkplätze nutzen.
Wer unter psychischen Problemen leidet, wünscht sich eine schnelle und kompetente Unterstützung. Wer sich dann auf die Suche nach einem Therapeuten begibt, gerät in einen scheinbar undurchsichtigen Dschungel. Wer ist der richtige Ansprechpartner ?