Ab 2019 deutlich niedrigere Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Selbstständige

Die Beiträge für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit werden seit dem 1.1.2018 zunächst immer vorläufig festgesetzt. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides werden die Beiträge für diese Einkommensarten für das betreffende Kalenderjahr auf der Basis der tatsächlich erzielten Einkünfte rückwirkend neu festgesetzt. Ist das tatsächliche Einkommen laut Einkommensteuerbescheid niedriger als die vorläufige Berechnungsgrundlage, erfolgt grundsätzlich eine Erstattung der Beiträge. Im umgekehrten Fall sind Beiträge nachzuentrichten. Bei der Beitragsfestsetzung für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind jedoch Mindestbemessungsgrenzen zu beachten. Diese Grenzen werden alljährlich angepasst. Aktuell sind die Beiträge für diesen Personenkreis mindestens auf der Grundlage eines Einkommens von 2.283,75 EUR zu berechnen. Der monatliche Beitrag beträgt rd. 340 EUR monatlich. Ggf. besteht für bestimmte Versicherte die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragsentlastung zu stellen. Der Beitrag wird dann auf der Grundlage des tatsächlichen Einkommens berechnet, mindestens aber auf der Grundlage von 1.522,50 EUR. Eine Beitragsreduzierung ist nur für die Zukunft möglich. Die Umstellung erfolgt jeweils zum 1. des Monats, welcher auf die Antragstellung folgt. Eine rückwirkende Anpassung der Beitragsbemessung ist nicht möglich. Das Gesetz sieht ab 01.01.2019 eine deutliche Reduzierung der Mindestbemessungsgrenzen vor. Gegenüber der bisher allgemein geltenden Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 2.283,75 EUR beträgt die neue Grenze 1.038,33 EUR. Es ergibt sich also ein Mindestbeitrag in Höhe von nur rd. 170 EUR. Für die noch ausstehenden endgültigen Beitragsfestsetzungen für das Kalenderjahr 2018 gelten weiterhin die beiden bisher geltenden Mindestbemessungsgrenzen.

Es will also gut überlegt sein, bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

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