Ist eine beruflich verursachte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäter als Berufskrankheit anzuerkennen?

Das Bundessozialgericht hat aktuell in einem Verfahren unter dem Az.: B 2 U 11/20 R zur Anerkennung einer PTBS als Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu entscheiden. Der im Jahre 1966 geborene Kläger ist als Rettungssanitäter beschäftigt. Im Rahmen seiner Tätigkeit war er unter anderem bei den Geschehnissen in Winnenden eingesetzt und wurde mehrfach mit Selbstmorden konfrontiert.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte sowohl das Vorliegen eines Arbeitsunfalls als auch die Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit (BK) ab. Weiterhin stellte sie fest, dass die Erkrankung auch nicht als eine "Wie-BK" nach § 9 Abs 2 SGB VII anzuerkennen sei, weil keine "neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse" dazu vorlägen, dass Rettungsdienstmitarbeiter durch ihre berufliche Tätigkeit mit dabei einhergehenden psychischen Belastungen körperliche oder geistig-nervliche Erkrankungen erlitten. Der Rettungssanitäter klagte gegen diese Entscheidung. Es gäbe zahlreiche Studien, die eine erhöhte Prävalenz der PTBS bei Rettungssanitätern belegen würden. Er falle durch alle Raster, wenn seine, durch die von ihm während seiner Tätigkeit erlebten Ereignisse ausgelöste psychische Erkrankung weder als Arbeitsunfall noch als Berufskrankheit anerkannt werden könne.

Der Senat hat den Rechtsstreit am 06.05.2021 vertagt. Er hat angekündigt, dass er beabsichtigt, zu der generellen Tatsache, ob die PTBS nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen die bestimmte Personengruppe der Rettungssanitäter durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt ist, ein Gutachten einzuholen.

Das Ergebnis dieses Gutachtens darf man mit Spannung erwarten. Hier geht es nämlich um eine ganz grundsätzliche Frage der Entschädigung von beruflich bedingten psychischen Belastungen.

C.Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

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