Können Rentner unbegrenzt hinzu verdienen?

Wer muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben ?

Hartmut K. ist 63 Jahre und nimmt bereits vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch. Sein früherer Arbeitgeber hat ihm nun angeboten, dass er ein paar Stunden wöchentlich wieder für ihn tätig sein kann. Er könnte so monatlich 300 EUR hinzuverdienen. Hartmut K. fragt sich nun, ob er zu seiner Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen kann oder ob der Hinzuverdienst bei der Alterrente angerechnet wird.

Bei Altersrenten, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, kann ein Hinzuverdienst dazu führen, dass die Rente nur noch als Teilrente zu leisten ist oder sogar ganz wegfällt. Seit 01.04.2003 wurde die Hinzuverdienstgrenze wieder dynamisch ausgestaltet, sie beträgt bundeseinheitlich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße ( 2007: mtl. 350 EUR). Wer mehr hinzuverdienen will, kann statt der Vollrente eine Teilrente beantragen. Diese wird je nach Hinzuverdienst als Drittel-Teilrente, halbe Teilrente oder Zweidrittel-Teilrente geleistet. Bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2000 richten sich die Hinzuverdienstgrenzen nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten in den letzten 3 Kalenderjahren vor dem Beginn der Alterrente.

Solange Hartmut K. nicht über die Hinzuverdienstgrenze von 350 EUR kommt, hat dieser Nebenjob keine Auswirkungen auf seine Altersrente. Sobald er darüber hinaus verdient, sollte er sich beim Rentenversicherungsträger darüber beraten lassen, in welcher Höhe dann seine Altersente noch geleistet wird.

Für die normale Altersrente ab Erreichen der Regelaltersrente ( bislang Vollendung des 65. Lebensjahres, künftig abhängig vom Geburtsjahrgang stufenweise Anhebung bis auf das 67. Lebensjahr) gelten keine Einschränkungen, d.h. es kann ohne Auswirkungen auf die zu zahlende Rente unbegrenzt hinzuverdient werden.

Bei dem Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente darf ebenfalls nur begrenz hinzuverdient werden. Abhängig von der Höhe des erzielten Verdienstes werden die Renten wegen Erwerbsminderung in voller Höhe weiter oder in anteiliger Höhe gezahlt. Der Rentenbescheid weist in aller Regel die Hinzuverdienstgrenzen konkret aus.

Zu beachten ist außerdem, dass ab 2005 veränderte Bestimmungen zur Einkommmenssteuerpflicht der Rentner gelten. Durch das Alterseinkünftegesetz werden Renten mit einem höheren Anteil als bisher steuerpflichtig. Alleinstehende Rentner, die monatlich mehr als 1.575 EUR bekommen, müssen eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge auf 2.350 EUR je Monat. Insbesondere betroffen sind daher Rentner mit mehreren Renten oder mit weiteren Einkünften, bsp.weise aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen, etc.

Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

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