Patientenrechtegesetz vom Bundeskabinett beschlossen
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 29.11.2012 das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Was ist neu?
Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen. Erfasst werden dabei Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten.
Patienten müssen verständlich und umfassend über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien informiert werden. Sie sind ausdrücklich auf Kosten hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.
Vor jedem Eingriff ist der Patient umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufzuklären. Dazu muss vorher rechtzeitig ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung für den Eingriff gut überlegen kann. Eine schriftliche Aufklärung alleine genügt nicht.
Zudem sind im Gesetz die Dokumentationspflichten der behandelnden Ärzte genauer bestimmt. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Es soll ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht für die Patienten regelt werden. Fehlt die Dokumentation, wird in einem Prozess vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.
Das Gesetz sieht Beweiserleichterungen für die Patienten bei Haftungsfällen vor. Bei einfachen Behandlungsfehlern bleibt es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie dessen Ursächlichkeit für die eingetretene Gesundheitsschädigung beweisen muss. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt beweisen, dass auch ohne den Fehler die Behandlung nicht erfolgreich gewesen wäre.
Auch sollen mit dem Gesetz die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Entscheidet beispielsweise die Krankenkasse auf einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von 3 Wochen (bzw. 5 Wochen bei Einholung eines medizinischen Gutachtens), kann sich der Versicherte die begehrte Leistung selbst beschaffen und erhält dann die entstandenen Kosten erstattet.
Bei Behandlungsfehlern sind die Krankenkassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen, bsp.weise durch Unterstützung bei der Beweisführung mittels Gutachten.
Krankenhäuser haben nach dem Gesetzesentwurf ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement auszugestalten.
Bleibt für alle Patientinnen und Patienten zu hoffen, dass die im Gesetz enthaltenen Neuregelungen in der Praxis tatsächlich zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz im Verhältnis zwischen Arzt und Patient führen.
Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht