Patientenverfügungen - Rechtsschutzversicherungen übernehmen bis 500€ Anwaltskosten

Am 1. September 2009 trat das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Mit dieser schriftlichen Anordnung kann jeder vorab festlegen, was geschehen soll, wenn er nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbst seinen Willen zur Frage seiner medizinischen Behandlung zu äußern.

Nunmehr haben viele Rechtsschutzversicherung im Rahmen von Vertrags- und Beitragsanpassungen die Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht in den Leistungsumfang der Verträge aufgenommen. Es werden Kosten bis zu 500 € erstattet. Auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung wird verzichtet.

Bereits seit Ende der 90er Jahre ist die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung anerkannt. Bereits bisher galt, dass sich der Arzt grundsätzlich an die schriftlich geäußerten Wünsche des Patienten halten muss. Doch in der Praxis war die Realisierung der Patientenautonomie oft schwierig. Was, wenn die Patientenverfügung Jahre alt, die nun zu beurteilende Situation sich deutlich unterscheidet oder zu allgemein formuliert ist, was im Ernstfall getan oder nicht getan werden soll… Oft gab es Streit zwischen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten, nicht immer zum Wohle des Betroffenen.

Das neue Gesetz schafft nun mehr Rechtssicherheit, ohne jedoch die Grundsituation zu ändern. Der Patientenwille ist in allen Lebenslagen oberstes Gebot. Neu ist die Schriftform, ab dem 1. September müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben sein.

Jeder Volljährige kann in einer Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie er später ärztlich behandelt werden will, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Kommt es dann zur Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen, sind Betreuer und Bevollmächtigter an die Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen.

Jeder kann für sich entscheiden, ob er eine Patientenverfügung will oder nicht. Keiner darf eine solche Verfügung verlangen, weder vor einer Operation im Krankenhaus noch bei einer Aufnahme in einem Pflegeheim. Gibt es keine Patientenverfügung, dann müssen Betreuer oder Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Dazu gibt das neue Gesetz Anhaltspunkte, etwa die religiöse Überzeugung oder frühere Äußerungen.

Wer sich aber für eine Patientenverfügung entscheidet, soll sich dafür Zeit nehmen und möglichst mit einem Vertrauten besprechen, der ggf. als Betreuer oder Bevollmächtigter später erläutern kann, was gemeint ist. Je konkreter die Formulierung, desto besser. Abzuraten ist davon, vorformulierte Muster einfach zu übernehmen. Am besten ist es, mit eigenen Worten zu formulieren, was man möchte und was nicht und vielleicht auch noch warum. Immer gut ist, ein solches Vorhaben mit einem Anwalt, der sich damit auskennt, zu besprechen.

Auch sollte die Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert werden, sind keine Änderungen notwendig, sollte dies mit einer kurzen Notiz auf dem Dokument mit Datum vermerkt werden. Ist eine Patientenverfügung Jahrzehnte alt, kommen Zweifel auf. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Damit die Verfügung bei Bedarf auch schnell zur Hand ist, sollte man einen Hinweis, dass es eine solche gibt und wo sie zu finden ist, immer bei sich tragen.

Nach wie vor gilt, dass nur für den Fall, dass sich Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter über den Patientenwillen nicht einig sind, die zu treffenden Entscheidungen vom Betreuungsgericht genehmigt werden müssen.

In jedem Fall gilt, dass die beste Patientenverfügung nichts nützt, wenn man niemanden hat, der im Ernstfall den darin dokumentierten Willen kennt und dafür eintritt. Deshalb ist die beste Vorbereitung auf eine solche Lebenssituation, sich bereits in gesunden Zeiten Menschen anzuvertrauen und menschliche Netzwerke zu schaffen. Wer gesund allein ist, ist es auch, wenn er krank ist.

Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

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