Verlängerung der Bezugsdauer von Alg I
Nach dem Bundeskabinett hat am 14.5.2020 auch der Bundestag und am vergangenen Freitag (15.5.2020) auch der Bundesrat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I (ALG I).
Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen infolge der Coronakrise in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze ein- bzw. weggebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 endet.