Wie Ansprüche bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen u.a. richtig durchsetzen?

Früher stellten Rückenerkrankungen die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Die Arbeitswelt hat sich gewandelt, die Anforderungen an den Einzelnen haben sich erheblich verändert. Krankheitsbilder wie Burnout oder Depressionen stehen nun mit großem Abstand an erster Stelle. Auch in meiner anwaltlichen Arbeit muss ich dies feststellen. Die Durchsetzung eines Rentenanspruches gegenüber einer privaten und auch der gesetzlichen Rentenversicherung stellt in jedem Fall eine große Herausforderung für die Betroffenen dar. Sie sind krank und müssten sich eigentlich ausschließlich ihrem Genesungsprozess widmen. Doch zur Absicherung ihres Lebensunterhaltes ist es in den meisten Fällen unumgänglich, sich mit den verschiedensten Ämtern, Sozialversicherungsträgern und Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen. Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung, Arbeitgeber, Versicherer …, der Betroffene fühlt sich hin- und hergeschoben und findet sich nur schwer im Dschungel der Behörden und der Gesetze zurecht. Handelt es sich bei der Erkrankung um eine psychische, sind die Probleme besonders augenfällig. Obwohl bsp.weise dem privaten BU-Versicherer genau bekannt ist, dass der Versicherte unter einer akuten schweren Depression leidet, fordert er die Versicherten nicht selten in mehrseitigen Schreiben zu umfangreichen Mitwirkungen zur Feststellung seiner Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit auf. Er soll mehrseitige Formulare ausfüllen, ärztliche Befunde beibringen, seine letzte berufliche Tätigkeit im Detail beschreiben, das Vorgehen der von ihm behandelnden Ärzte und Therapeuten erläutern (und zum Teil verteidigen) Medikamentenpläne vorlegen usw., Es wird – und dies ist aus Sicht der Versicherer auch nachvollziehbar – keine Rücksicht auf die psychischen Einschränkungen des Versicherten genommen. Es wird vorausgesetzt, dass dieser sich Unterstützung für die Durchsetzung seiner Ansprüche holt. Einen Grundsatz, nach dem für psychisch Erkrankte geringere Anforderungen für den Nachweis des Versicherungsfalles einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gelten, gibt es nicht. Umso wichtiger ist aus meiner Erfahrung, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Bereits die Abgrenzung zwischen den Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und für eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stellt für viele ein Problem dar. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht gleichzusetzen. Die Erwerbsunfähigkeit erfordert ein weitaus größeres Maß der Leistungseinschränkung. Der Versicherte muss nicht mehr in der Lage sein, seinen bisherigen Beruf und darüber hinaus auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können. D.h. bei Erwerbsunfähigkeit zählt allein, ob jemand überhaupt noch arbeiten kann, völlig unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf. Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit darf dagegen nur eingeschränkt überprüft werden ob und in welchem Anteil die versicherte Person seine einzelnen beruflichen Tätigkeiten im zuletzt ausgeübten Beruf überhaupt noch vollbringen kann. Aber besonders hier kommt es bereits im Anfangsstadium der Beantragung von Leistungen darauf an, die richtigen Weichen zu stellen und korrekte Auskünfte zu erteilen. Nach den Allgemeinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung muss gemäß § 2 Abs. 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Regel eine mindestens zu 50 % bestehende Berufsunfähigkeit vorliegen. Es steht also die Frage, konkret welche einzelnen Tätigkeiten seiner letzten Berufstätigkeit kann der Versicherte nicht mehr oder nur mit erheblichen Einschränkungen verrichten. Gerade bei psychischen und neurologischen Erkrankungsbildern ist es häufig schwer, eine mindestens 50 %-ige Berufsunfähigkeit zu belegen. Auf die erste Ablehnung sollten Betroffene nicht gleich aufgeben. Es besteht immer die Möglichkeit, dass ein anderer Gutachter zu einer anderen Einschätzung kommt. Wichtig und wertvoll ist die realistische Einschätzung der behandelnden Ärzte. Unabdingbar ist auch, dass die Betroffenen alle Möglichkeiten genutzt haben, über eine optimale ärztliche und psychotherapeutische Behandlung ihr Leistungsvermögen zu bessern oder wiederherzustellen. Ohne diesen Nachweis kann eine Rente nicht mit Erfolg durchgesetzt werden. Das heißt auch, dass ohne ein gutes Vertrauensverhältnis zu den behandelnden Ärzten und Therapeuten oder gar gegen deren Rat auch juristische Schritte scheitern werden. Oft ist die Zielsetzung, eine berufliche Teilhabeleistung anzustreben, über die ein Wiedereinstieg ins Erwerbsleben möglich ist, die realistischere. Doch auch hierfür ist langer Atem und oft auch anwaltliche Hilfe erforderlich.
Es lohnt sich daher gerade für Versicherte, die unter psychischen Beeinträchtigungen leiden, rechtzeitig ein Problemfeld abzugeben und Unterstützung anzunehmen. Dies verspricht nicht nur bessere Chancen bei der Durchsetzung vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche, sondern auch auf eine schnellere Genesung. Viele meiner Mandanten haben uns von der Erleichterung berichtet, die sie in dem Moment verspürten, in dem sie sich aus dem Druck der Behördenkorrespondenz befreit und den Weg einer anwaltliche Vertretung gewählt haben. Dafür sind wir da!

Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

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