Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Rechtsanwältin Würfel wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten in der Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung (Pauschal- bzw. Stundensatzvereinbarung) für Sie tätig.
Grundlage für diese abzuschließende Vergütungsvereinbarung sind für Privatpersonen die Rahmengebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG):
Beratung
Die Vergütung ist grundsätzlich zu vereinbaren, für Verbraucher max. 250 EUR und für ein Erstberatungsgespräch max. 190 €.
Verwaltungsverfahren/ Widerspruchsverfahren
Gebühr | Kosten |
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Geschäftsgebühr | 60,00 €,bis 768,00 €, Mittelgebühr 415,00 € |
Einigungs- oder Erledigungsgebühr | in Höhe der Geschäftsgebühr |
Sozialgerichtsverfahren
Gebühr | Kosten |
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Verfahrensgebühr (Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr, max. 207,00 € bei Vorbefassung) |
60,00 € bis 660,00 €, Mittelgebühr 360,00 € |
Terminsgebühr | 60,00 € bis 610,00 €, Mittelgebühr 335,00 € o. fiktive Terminsgebühr in Höhe von 90 % der Verfahrensgebühr |
Einigungs- oder Erledigungsgebühr | in Höhe der Verfahrensgebühr, (ohne Berücksichtigung der Anrechnung) |
Landessozialgerichtsverfahren
Gebühr | Kosten |
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Verfahrensgebühr | 72,00 € bis 816,00 €, Mittelgebühr 444,00 € |
Terminsgebühr | 60,00 € bis 610,00 €, Mittelgebühr 335,00 € o. fiktive Terminsgebühr in Höhe von 75 % der Verfahrensgebühr |
Einigungs- oder Erledigungsgebühr | in Höhe der Verfahrensgebühr |
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
(diese Gebühr wird auf die Gebühr in dem Rechtsmittelverfahren angerechnet)
Gutachten | Kosten |
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ohne Gutachten | 36,00 € bis 384,00 €, Mittelgebühr 210,00 € |
mit schriftlichem Gutachten | 60,00 € bis 680,00 €, Mittelgebühr 370,00 € |
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsdaten mit. Wir werden dann für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Sie müssen dafür beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen bzw. im Falle einer anstehenden Klage beim Sozialgericht einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und erklären, von welchem Anwalt/welcher Anwältin Sie vertreten werden möchten. Das Formular für den PKH-Antrag finden Sie unter https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm.
Sobald Ihnen das Gericht PKH bewilligt hat, kann Frau Würfel als Ihre beigeordnete Anwältin für Sie tätig werden.