Anwaltsgebühren im Versicherungsrecht

Foto: Juliane Würfel, https://julewuerfel.com
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Rechtsanwältin Würfel wird in Angelegenheiten des Versicherungsrechtes auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für Sie tätig. Der anwaltliche Vergütungsanspruch ist in der Regel streitwertabhängig. Einen Prozesskostenrechner finden sie hier. http://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner.

Es ist aber auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (Pauschal- bzw. Stundensatzvereinbarung) möglich.

In jedem Fall wird Sie Frau Würfel über die voraussichtlich anfallenden Kosten informieren.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, teilen Sie uns ihre Versicherungsdaten mit. Wir werden dann für Sie eine Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Sie müssen dafür beim Gericht einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und erklären, von welchem Anwalt/welcher Anwältin Sie vertreten werden möchten. Das Formular dafür finden Sie unter https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm. Falls Sie für diesen Antrag Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.