Vermeintlich selbständige Intensivpfleger unterliegen der Sozialversicherungspflicht
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte am 26.11.2014 den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Krankenpflegers zu entscheiden. Der 39-jährige Intensivpfleger war auf der Basis von einzelnen Dienstleistungsverträgen für verschiedene Krankenhäuser/Kliniken jeweils befristet tätig.
Weiterlesen … Vermeintlich selbständige Intensivpfleger unterliegen der Sozialversicherungspflicht